Heute habe ich einen recht trockenen Beitrag für Sie – er liegt mir aber sehr am Herzen! Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie ihn lesen würden – Fragen dazu beantworte ich gerne!
In den letzten Tagen wurde ich mehrfach darauf angesprochen, dass man Embird ja auch “günstiger” ohne Mehrwertsteuer kaufen könne und werde gefragt, warum das denn bei mir im Shop nicht ginge.
Die Antwort darauf ist zunächst einfach: Weil man in Deutschland nichts ohne Mehrwertsteuer (ver)kaufen kann.
Alles, was Sie in Deutschland kaufen – sei es ein Brötchen, eine Stickmaschine oder Software – enthält Mehrwersteuer. Punkt.
Manche Firmen werben damit, dass man “die Umsatzsteuer geschenkt” bekäme. Das ist sachlich so nicht richtig – im Kleingedruckten findet sich dann auch immer der Hinweis, dass es sich um einen Rabatt in Höhe von 19 % handele. Rabatte darf jeder Händler in beliebiger Höhe gewähren, Mehrwertsteuer zahlt er daber trotzdem.
Unterliegt der Verkäufer der Kleinunternehmer-Regelung, dann unterliegt er weiterhin dem Umsatzsteuergesetz. Punkt. Die Steuer wird durch das Finanzamt nicht erhoben und der Händler kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
“Die Kleinunternehmerregelung wird u.a. eingeschränkt beim grenzüberschreitenden Warenverkehr und bei der umgekehrten Steuerschuldnerschaft.”
Quelle: Wikipedia
Kauft ein deutscher Händler im Ausland Software ein, so liegt ein grenzüberschreitender Warenverkehr vor, weil die Ware über eine Grenze geht.
Balarad s.r.o., die Firma, die Embird programmiert und vertreibt, sitzt in der Slowakei und vertreibt ihre Software somit grenzüberschreitend, wenn sie an deutsche Händler liefert.
Balarad arbeitet mit der umgekehrten Steuerschuldnerschaft, das heißt, dass der deutsche Händler die Umsatzsteuer für den Kauf der Software in Deutschland abführen muss. Das gilt auch dann, wenn der Händler Kleinunternehmer ist!
Ich war bis einschließlich 2011 Kleinunternehmer. In dieser Zeit habe ich – obwohl ich Kleinunternehmer war – am Jahresende eine Umsatzsteuererklärung gemacht und Umsatzsteuer für meinen Handel mit Embird ans Finanzamt abgeführt.
Lange Rede, kurzer Sinn: Kein deutscher Händler kann Embird ohne Mehrwertsteuer verkaufen. Kaufen Sie es im Ausland, kann es sein, dass Sie dafür Umsatzsteuer ind Deutschland abführen müssen – fragen Sie Ihren Steuerberater!
Wenn Sie als Kleinunternehmer mit Embird handeln, machen Sie sich zum so genannten “Reverse charge-Verfahren” (der umgekehrten Steuerschuldnerschaft) sachkundig und/oder fragen Sie Ihren Steuerberater!
Hi Silke!
Ich bekomm das mit der Mwst. ja nur so am Rande mit, in dem Geschäft, in dem ich arbeite. Aber soweit ich das verstanden hab, zahlt man die Steuer an den Händler und wenn man die Möglichkeit hat, bekommt man sie wieder erstattet. Also das Problem des Käufers, nicht des Verkäufers.
VG
Tanja
Hallo Tanja,
danke für Deinen Kommentar.
Es kann meines Wissens zum Problem für beide werden.
Für den Händler wird es u.U. dann problematisch, wenn er Umsatzsteuer für ein Jahr nachzahlen muss und das vorher nicht wusste – das tut dann weh. Und wenn diese “Nachzahlung” den vermeintlichen Gewinn aufzehrt, ist das doppelt bitter.
LG
Silke